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Kenntnisprüfungen nach PflBG

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Kenntnisprüfungen nach PflBG

Anerkennung einer Ausbildung - Kenntnisprüfungen nach PflBG

Zielgruppe

Diese Maßnahme richtet sich an internationale Pflegefachpersonen, die:

  • in ihrem Heimatland eine Pflegeausbildung absolviert haben,
  • in Deutschland im Pflegebereich beschäftigt sind (wünschenswert sind mind. 6 Monate)
  • sich mit dem deutschen Gesundheitssystem, dem hiesigen Berufsbild und Pflegeverständnis intensiv auseinandergesetzt haben

Ziele

Die erfolgreich abgeschlossene Qualifikation befähigt die Teilnehmenden zur Führung der Berufsbezeichnung „Pflegefachmann/ Pflegefachfrau/ Pflegefachperson“. Damit erfolgt die staatliche Anerkennung des Berufsabschlusses aus dem jeweiligen Herkunftsland.

Verfahren

Nach Absolvierung einer Ausbildung im Ausland muss die Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung beantragt werden, bevor der Beruf in Deutschland ausgeübt werden darf.

Die zuständige Behörde prüft, ob die im Ausland absolvierte Ausbildung gleichwertig zur jeweiligen in Deutschland zu absolvierenden Ausbildung ist.

Hierzu erhalten Sie einen Bescheid („Defizitbescheid“). Dieser ist die Voraussetzung für die Prüfung.

Sie beantragen die Anerkennung Ihres heimatlichen Berufsabschlusses hier:

Landesverwaltungsamt

- Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe -

Maxim-Gorki-Straße 7

06114 Halle (Saale)

Teilnahmevoraussetzungen

Für internationale Pflegefachpersonen:

  • eine abgeschlossene (Kranken-)Pflegeausbildung im Herkunftsland
  • Zulassung zur Kenntnisprüfung des Berufsabschlusses durch die jeweilige Aufsichtsbehörde
  • Sprachniveau: B2-Zertifikat nach GER empfohlen
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • Berufserfahrungen im Pflegebereich in Deutschland sind wünschenswert
  • umfassende Fähigkeiten in der Grundpflege/ Grundlagenkenntnisse in der Pflegeplanung/-dokumentation und EDV

In der Regel erhalten Sie von der zuständigen Behörde einen Feststellungsbescheid (“Defizitbescheid”), der Sie auffordert, Ihre vorhanden beruflichen Kenntnisse zu erweitern und die fehlenden Kompetenzen für die Ausübung des Berufes „Pflegefachmann/ Pflegefachfrau/ Pflegefachperson“ in Deutschland zu erlangen.

Anmeldung/Termine

Die genauen Termine für die Prüfungen werden individuell geplant. Bitte wenden Sie sich mit Anmeldungen und Anfragen direkt per Mail an uns. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website unter www.bzg-md.de.

Abschluss

Sie erhalten eine Bescheinigung nach Muster 10 PflAPrV zur Beantragung der Urkunde zur/ zum staatlich anerkannten Pflegefachmann/ Pflegefachfrau/ Pflegefachperson nach erfolgreich absolvierter mündlicher und praktischer Kenntnisprüfung.